Scheidungs- und Trennungsberatung
Es kommt vor, dass in Partnerschaften trotz professioneller Unterstützung die Differenzen so groß sind, dass kein gemeinsamer Lebensentwurf mehr möglich ist.
Auf der Emotionsachse kann systemische Paarberatung dabei helfen, dass sich die ehemaligen Partner gut voneinander verabschieden können. Gespräche, vielleicht auch Abschiedsrituale geben beiden Partnern Gelegenheit ihre gemeinsame Zeit noch einmal zu würdigen und wertschätzend all das zu sagen, was sie noch loswerden müssen ohne dabei erneut in eine gegenseitige Vorhaltungsspirale zu geraten.
Hilfreich kann es sein, zu verabreden, wie zukünftig der Kontakt aussehen soll.
In Paarberatungen bei Trennung und Scheidung wird außerdem häufig darüber gesprochen, wie mit den Kindern über die Trennung gesprochen werden soll und wie der Umgang und die Ausgestaltung des Umgangs- und Sorgerechts aussehen soll.
Nach emotionalen Verletzungen ist es oft nicht einfach auf einer Sachebene kindbezogene Themen zu besprechen. Kinder dienen häufig, auch unbewusst und aus der Kränkung heraus als Mittel der Wiedergutmachung, dem Ausleben von Rachegedanken, oder auch als Kitt, der oft die einzige Verbindung zum ehemaligen Partner darstellt. Zu deren Leidwesen, denn Kinder sind sehr feinfühlig in den emotionalen Belangen ihrer Eltern. Sie geraten in Loyalitätskonflikte und leiden sehr unter Streitereien, die offen in ihrem Beisein, oder aber auch durch sie geführt werden.
Wichtig ist, Kinder brauchen beide Eltern und haben grundsätzlich ein Recht auf ein Leben mit Ihnen. Wie genau das gestaltet werden kann, muss individuell mit den Elternpaaren besprochen werden und folgt nur grob einigen Richtlinien.
Hier finden sie eine schriftliche Umgangsvereinbarung mit den wichtigen Eckpfeilern.
Seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 behalten geschiedene Eltern grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Zur Ausübung muss ein Mindestmaß an Gesprächs- und Übereinkommensbereitschaft beider Elternteile gegeben sein, um Entscheidungen in Angelegenheiten des Kindes treffen können, die für dieses von erheblicher Bedeutung sind. Das ist oft jedoch nicht leicht, denn ein Trennungsprozess zieht auch andere konfliktbehaftete Bereiche des Lebens nach sich.
Bei nichtverheirateten Eltern ist das Sorgerecht in der Vaterschafts-und Sorgenerkennung in beidseitigem Einvernehmen geregelt worden. Das kann bedeuten, dass nur ein Elternteil, in den meisten Fällen die Mutter das Sorgerecht inne hat. Was das Recht auf Umgangskontakte betrifft sind hier im Recht eheliche und uneheliche Kinder gleich gestellt.
Die systemische Umgangs-und Scheidungsberatung kann helfen verlorenes Vertrauen, verletzte Gefühle, Angst und Hilflosigkeit zu bearbeiten um eine Basis zu schaffen, die die Möglichkeit gibt, Schaden für gemeinsame Kinder zu vermindern oder von ihnen fernzuhalten.
Beim zuständigen Jugendamt in Ihrem Bezirk finden Sie kostenlose Unterstützung in Umgangsfragen durch geschulte SozialarbeiterInnen.
Darüber hinaus biete ich Ihnen mit einer systemisch orientierten Trennungs- und Trauerarbeit die Möglichkeit aus dem Tunnel des emotionalen Überlebens heraus auf einer sachdienlichen und kindgerechten Ebene zu kommunizieren.